Schweigepflicht Psychotherapie


Als Psychotherapeutin unterstehen wir laut Bundesgesetz über den Datenschutz (Art. 35) und als Verbandsmitglied der Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP, sowie dem Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie SBAP der Schweigepflicht. 

Was in der Psychotherapie besprochen wird, bleibt streng vertraulich und darf, ohne Rücksprache mit der betroffenen Person bzw. einer Entbindung der Schweigepflicht, an niemanden weitergegeben werden. 

Eine eingeschränkte Schweigepflicht gilt für forensische Therapien.


Qualitätssicherung Therapiehüsli GmbH


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