Informationen zur Umstellung "Psychotherapie über die Grundversicherung" - ab 1. Juli 2022


Abrechnung über die Grundversicherung

Lassen Sie durch Ihren Hausarzt/Kinderarzt/Psychiater per 01.07.2022 eine Anordnung für psychologische Psychotherapie für 15 Sitzungen ausstellen. Die Anordnung bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit. Dies gilt für alle, auch für die Patienten, die bereits in Behandlung sind.

Nach spätestens 15 Sitzungen nehmen Sie erneut Kontakt mit dem anordnenden Arzt auf. Dieser kann die Anordnung um weitere 15 Sitzungen verlängern.

Sollten diese 30 Sitzungen für Ihre psychische Stabilität nicht ausreichend sein, benötigen Sie eine psychiatrische Einschätzung/Empfehlung zu Handen der Krankenkasse. Diese entscheidet über eine Kostengutsprache für weitere Sitzungen.

Gemäss aktuellem Stand, erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die Krankenkasse. Wenn Sie wünschen, erhalten Sie eine Kopie.

 

Bitte beachten Sie: wie bei allen Vergütungen über die Grundversicherung gilt auch hier, dass Ihnen von der Krankenkasse zuerst Ihre gewählte Franchise (300.-- bis 2500.--) und der Selbstbehalt von 10% (bis max 700.--) in Rechnung gestellt wird.


Beratung / Selbstzahler

Sie benötigen weder Anordnung noch Überweisung durch einen Arzt

Sämtliche Kosten fallen vollumfänglich zu Ihren Lasten.


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Formular Anordnung psychologische Psychotherapie
Für eine Abrechnung über die Grundversicherung lassen Sie bitte dieses Formular von Ihrem Hausarzt VOR der ersten Psychothrapie-Sitzung ausfüllen und bringen es in die Sitzung mit.
Das Formular geht dann mit der Rechnung an die Krankenkasse.
Anordnung_psychologische_Psychotherapie_
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